Freitag, Juli 24, 2009

Oberbürgermeister Stumpf und Stadtrat Endres droht Prozess wegen Schelsky - Geldern


Update: Ab 20. Oktober 2011 findet der Prozess gegen Oberbürgermeister Franz Stumpf und FBF - Stadtrat Heinz Endres in Nürnberg statt.

Bericht der NN zum Casus "Schelsky - Stumpf - Endres - VfB Forchheim" vom 24.7.2009

Ein Prozess droht

Anklage gegen OB Stumpf: Komplexes Verfahren


Steuerhinterziehung - der Vorwurf gegen Oberbürgermeister Franz Stumpf im Zusammenhang mit "schwarz" gezahlten Spielerhonoraren beim VfB Forchheim ist ernst. Sehr ernst, das meinte auch der OB in einer ersten Reaktion gegenüber den NN. Komplex ist das Verfahren, das nun vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg - Fürth begonnen hat.

FORCHHEIM - Sechs Wochen haben Stumpf und die zwei weiteren Angeschuldigten - der ehemalige Handballabteilungsleiter Heinz Endres und der Sportmanager Andreas Michallek - Zeit, um Stellung zu nehmen.

Neben Steuerhinterziehung wird ihnen von der Staatsanwaltschaft "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" vorgeworfen. Hintergrund ist die Schelsky-Affäre, bei der der Sponsor Wilhelm Schelsky mit Siemens-Schmiergeldern unter anderem Handballprofis für den VfB Forchheim bezahlt hatte.

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"Einlassungsfrist" heißt die aktuelle Phase des Verfahrens, in der zum Beispiel von Angeschuldigten Beweisanträge gestellt werden können. Danach muss die Wirtschaftsstrafkammer entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Entscheidend ist für die Richter dann vor allem eine Frage, erklärt Wolfgang Träg, Pressesprecher am Oberlandesgericht Nürnberg: "Haben wir einen gewissen Grad an Verurteilungswahrscheinlichkeit?" Die Strafkammer wird also das Hauptverfahren Ende August nur dann eröffnen, wenn die Argumente und Beweise der Staatsanwälte überzeugtend waren.

Meist Hauptverfahren

Das sei allerdings meistens der Fall, sagt Träg: "Die Staatsanwaltschaft hat schließlich die selbe Prüfung vorgenommen." Es sei daher "eher selten", dass nach einer Anklage nicht das Hauptverfahren eröffnet wird. Allerdings dürfe dabei keine "vorgezogene Beweiswürdigung" erfolgen. Anders gesagt: Die Zeugen will und muss sich das Gericht im Hauptverfahren selbst ansehen. Die stolze Zahl von 66 Zeugen führt die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall ins Feld.

Falls die Anklage zugelassen wird, legt die Strafkammer einen Hauptverhandlungstermin fest. Ab diesem Punkt darf erst von "Angeklagten" gesprochen werden. Bisher ist "Angeschuldigte" der korrekte Ausdruck.

In der Verhandlung, die öffentlich stattfindet, werden die Zeugen geladen. Allerdings, sagt Justizpressesprecher Träg, seien gerade vor der Wirtschaftsstrafkammer "Deals" nicht selten. Schon vor der Hauptverhandlung könnten sich Verteidiger, Staatsanwälte und Richter auf ein Strafmaß einigen. Träg: "Das ist natürlich eine Möglichkeit, das Ganze sang- und klanglos und schnell zu beenden."
(Anm.: So ganz sang- und klanglos wird es nicht mehr gehen. Stehen doch die überregionalen Medien Gewehr bei Fuß, zum einen weil ein Oberbürgermeister beteiligt ist, zum anderen weil es sich um ein Nebenverfahren der Schelsky-Affäre handelt.)

Das Strafmaß hängt von der Anzahl der nachweisbaren Fälle sowie der Höhe der Geldsummen ab, um die es im Prozess geht. Die Bandbreite reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Jedoch dürfe man nicht einfach verschiedene Einzelstrafen zusammenzählen, erklärt Träg. Häufig werde eine Gesamtstrafe gebildet, wenn etwa in zahlreichen einzelnen Fällen Steuern hinterzogen wurden.

Letzte Instanz BGH

Gegen ein erfolgtes Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Nur eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ist zulässig.

Wenn ein kommunaler Wahlbeamter wie ein Bürgermeister sich eines Vergehens schuldig macht, dann drohen zudem disziplinarrechtliche Konsequenzen. Im Falle der kreisangehörigen Stadt Forchheim ist dann das Landratsamt die vorgesetzte Behörde.

Das Landratsamt hat sich die Anklageschrift im Fall des OB Stumpf bereits zustellen lassen, so Eduard Minks vom zuständigen Gemeindereferat. "Falls sich ein Beamter eines Vergehens schuldig gemacht hat, dann müssen wir disziplinarrechtlich vorgehen. Da haben wir gar keine Wahlmöglichkeit", so Minks.

Nun werde man die Schritte der Strafkammer abwarten. Disziplinarrechtlich drohen Beamten vom "Verweis" über Geldbußen bis zur Kürzung der Bezüge und Pension sowie der "Entfernung aus dem Dienstverhältnis" ein breites Bündel an Strafen.

München übernimmt

Damit hat das Landratsamt jedoch in der Praxis wenig zu tun, sagt Minks: "Wir geben das in der Regel an die Landesanwaltschaft München ab, die alle disziplinarrechtlichen Aufgaben übertragen bekommt. Das sind Fachleute, die nichts anderes machen." Bereits in den Fällen der Bürgermeister Johann Deuerlein (Hiltpoltstein) und Heribert Weber (Hallerndorf) sei das Landratsamt so verfahren und lässt München prüfen.

Georg Körfgen

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